Leistungen

Unsere Leistungen

Mit mehr als 50 verschiedenen Leistungen sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Wir bieten sowohl amtliche, als auch nicht-amtliche Leistungen an. Dabei unterscheiden wir zwischen amtlichen Untersuchungen, die wir als GTÜ-Partner anbieten und nicht-amtlichen Untersuchungen, die wir Ihnen als freies Sachverständigenbüro unabhängig von der GTÜ anbieten.

Amtliche

Prüfungen

  • Mit integrierter Abgasuntersuchung nach § 29 StVZO
  • Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO
  • Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO
  • Oldtimerbegutachtung nach §23 StVZO
  • Untersuchungen nach BOKraft, z.B. Taxi
  • Zuteilung von Plaketten für Umweltzonen
  • Einzelgenehmigung von Neufahrzeugen nach § 13 EG-FGV

Aufsichts-
behörde

Das Sachverständigenbüro Tenhagen arbeitet im Bereich der amtlichen Fahrzeuguntersuchung im Namen und auf Rechnung der

GTÜ Gesellschaft für
Technische Überwachung mbH
Vor dem Lauch 25
70567 Stuttgart
www.gtue.de

Die GTÜ ist von allen Bundesländern der BRD als Überwachungsorganisation im Sinne der Anlage VIII b zur StVZO amtlich anerkannt.

Haupt-

untersuchung

Mit über 2000 Partnern ist die GTÜ die größte amtlich anerkannte Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in Deutschland. Wir bieten bundesweit und flächendeckend an Prüfstützpunkten und in Kfz-Betrieben sowie an GTÜ-Prüfstellen Dienstleistungen rund um die amtliche Überwachung an.


Technischer

Dienst

Der Technische Dienst der GTÜ wurde 2009 vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025 und 17020 für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten akkreditiert bzw. benannt. Den genauen Benennungsumfang des Technischen Dienstes der GTÜ können Sie hier über den Link A und hier über Link B der KBA-Webseite entnehmen.Gerne senden wir Ihnen den Umfang auch auf Anfrage zu. Die Datenschutzbestimmungen des Technischen Dienstes können Sie unter hier einsehen. Diese Leistungen kann Ihnen unser Ingenieurbüro im Verbund mit dem GTÜ-Netzwerk anbieten.

Einzelgenehmigungen nach §13 EG-FGV

Sie sind Hersteller oder Importeur von Nutzfahrzeugen, PKWs oder Anhängern?

Sie vervollständigen die Fahrzeuge in einem weiteren Produktionsschritt und brauchen eine Genehmigung dafür?

Wir, als Unterschriftsberechtige des Technischen Dienstes, unterstützen Sie im Namen der GTÜ gerne bei der Gutachtenerstellung, damit Sie Ihr Fahrzeug bei einer Zulassungsstelle in Ihrer Nähe genehmigen lassen können.

Nationale und internationale Genehmigungen

Sie wollen eine ganze Fahrzeugserie auf Europas Straßen zulassen und brauchen dafür eine Genehmigung nach EG- oder ECE-Vorschriften?
Wir unterstützen Sie bei folgenden Themen:

  • Anfangsbewertung beim KBA oder bei der SNCH
  • Homologation (Prüfen von Fahrzeugen und Erstellen von Herstellerdokumentationen)
  • ADR – Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge zur Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
  • Gesamtbetriebserlaubnis für Fahrzeuge der Klasse M, N, O (VO (EU) 2018/858), L (VO (EU) 168/2013) und lof-Fahrzeuge (VO (EU) 167/2013)
  • Genehmigung für Systeme, Bauteile, selbständige technische Einheiten
    (z.B. Unterfahrschutz gem. ECE R58.03)
  • Teilegutachten (z.B. Tieferlegungen, Sportauspuffanlagen, Spoiler)
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeugteile (z.B. Sonderräder, Windschilder, Fahrwerksänderungen, Anbauteile allg.)
  • Zuggutachten nach BOKraft (BOKraft-Kreis)

Wir erstellen den Prüfbericht zur Genehmigung Ihres Fahrzeuges oder Ihrer Fahrzeugteile, organisieren für Sie alle relevanten Prüfungen und kommunizieren für Sie auch gerne mit den Behörden.

Nicht-

amtliche

Prüfungen

  • Schadengutachten nach einem Unfall
  • Beweissicherungsgutachten
  • Erstellen von Gutachten für Gerichte (KFZ)
  • Begutachtung von Leasingfahrzeugen
  • Fahrzeugbewertungen
  • Wertgutachten für Oldtimer
  • Prüfungen von Flüssiggasanlagen in Wohnfahrzeugen nach DVFG
  • UVV-Prüfungen an Fahrzeugen
  • Sondergutachten und Spezialfahrzeuge

Oldtimer-Service

Oldtimergutachten

Alfa Romeo Spider GT345, Baujahr 1963

Für die Zulassung als historisches Fahrzeug oder zur Erlangung eines roten 07er-Kennzeichens wird ein Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO benötigt. Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege- und Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen.

Wertgutachten

VW Bus T2, Baujahr 1969

Warum ein Wertgutachten?

Zur Versicherungseinstufung verlangen die Versicherer (z. B. ClassicCar Versicherung des ADAC oder OCC) in der Regel ein aktuelles Gutachten mit Zustandsbeschreibung und mit objektiver Wertermittlung. Für eine optimale Versicherung empfiehlt sich generell die Erstellung eines Gutachtens, unabhängig vom Fahrzeugwert.

Aber auch für den Besitzer ist so ein Gutachten von Vorteil. Bei Beschädigung durch andere Verkehrsteilnehmer oder gar bei Verlust durch Diebstahl sorgt es für eine reibungslose, unkomplizierte Schadenabwicklung, ohne in Beweisnot zu kommen.

Über den Oldtimerservice der GTÜ wird anhand von Marktwertanalysen und Auktionen der Wert des Liebhaberfahrzeuges unter Einschluss aller wertsteigernden Faktoren ermittelt. Der Zustand fließt in die Bewertung mit ein.